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Ist das Leasing eines Elektro-Firmenwagens in Bezug auf die Kfz-Steuer günstiger?

Elektro-Firmenwagen werden bei Unternehmern, die ihre Mobilitätskosten senken möchten, immer beliebter. Eine der am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang lautet: Elektro-Firmenwagen-Leasing auch Vorteile bei der Kfz-Steuer mit sich bringt. Die Antwort lautet eindeutig „Ja“, doch die genauen Vorteile hängen vom Fahrzeugtyp, der Leasingform und Ihrer Situation als Unternehmer ab.

In diesem Artikel beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Kfz-Steuer und zu Elektro-Firmenwagen, damit Sie genau wissen, worauf Sie achten müssen. Ganz gleich, ob Sie über einen einen kleinen Lieferwagen kaufen oder ein Firmenbus Doppelkabine Wenn Sie ein Fahrzeug leasen möchten, spielen die steuerlichen Vorschriften zur Kfz-Steuer bei der Gesamtkostenberechnung immer eine Rolle.

Was ist die Kfz-Steuer für einen Firmenwagen?

Die Kfz-Steuer, offiziell „Motorrijtuigenbelasting“ (MRB) genannt, ist eine periodisch zu entrichtende Steuer, die Sie für die Nutzung öffentlicher Straßen mit einem Kraftfahrzeug zahlen. Für Firmenfahrzeuge gelten spezielle Sätze, die vom Gewicht, der Kraftstoffart und der Karosserieform des Fahrzeugs abhängen.

Die Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge wird auf der Grundlage des Eigengewichts des Fahrzeugs berechnet. Je schwerer das Fahrzeug, desto höher die Steuer. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen Personenkraftwagen, Lieferwagen und schweren Nutzfahrzeugen. Ein Firmenbus Doppelkabine fällt in der Regel in eine andere Kategorie als ein Standard-Lieferwagen, was sich auf den Tarif auswirkt.

Was fließt in die Berechnung der Kfz-Steuer ein?

Die Höhe der Kfz-Steuer für ein Firmenfahrzeug hängt von einer Reihe konkreter Faktoren ab:

  • Das Eigengewicht des Fahrzeugs (in Kilogramm)
  • Die Kraftstoffart (Diesel, Benzin, Strom oder Wasserstoff)
  • Die Provinz, in der das Fahrzeug zugelassen ist (Provinzzuschläge)
  • Die Karosserieart (Lieferwagen, Kleinbus, Kühlwagen)

Für Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass Firmenfahrzeuge, die ausschließlich geschäftlich genutzt werden, in manchen Fällen Anspruch auf einen günstigen Kfz-Steuersatz oder sogar auf eine Befreiung haben. Dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge, wie wir in den folgenden Abschnitten erläutern werden.

Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für einen Elektro-Firmenwagen?

Vollständig elektrische Nutzfahrzeuge Bis einschließlich 2024 gilt eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer. Ab 2025 wird für Elektrofahrzeuge ein Nachlass von 25% auf den Standard-Kraftfahrzeugsteuersatz gewährt, der in den folgenden Jahren schrittweise zurückgeführt wird. Das bedeutet, dass Fahrer von Elektrofahrzeugen weiterhin weniger zahlen als Fahrer von Diesel- oder Benzinfahrzeugen.

Zum Vergleich: Für einen Diesel-Lieferwagen mit durchschnittlichem Gewicht zahlt man je nach Gewicht und Bundesland schnell hundert bis mehrere hundert Euro pro Quartal an Kfz-Steuer. Ein Elektro-Lieferwagen derselben Gewichtsklasse zahlt im Jahr 2025 nur einen Bruchteil davon. Über ein gesamtes Leasingjahr summiert sich dieser Unterschied erheblich.

Wie wird sich die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren entwickeln?

Die Regierung hat einen Zeitplan für den schrittweisen Abbau der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge festgelegt. Die Ermäßigung wird schrittweise reduziert, doch selbst nach dem vollständigen Auslaufen bleibt die Kfz-Steuer für Elektro-Firmenwagen in den meisten Fällen niedriger als für vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dies liegt daran, dass Elektrofahrzeuge im Allgemeinen leichter sind als ihre Diesel-Pendants, was sich direkt auf den gewichtsabhängigen Steuersatz auswirkt.

Für Unternehmer, die derzeit über eine langfristige Entscheidung nachdenken, ist es ratsam, die gesamten Kfz-Steuerkosten über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags zu berechnen und nicht nur den aktuellen Steuersatz zu berücksichtigen.

Ist das Leasing eines Elektro-Firmenwagens günstiger als das Leasing eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor?

Das Leasing von Elektro-Firmenwagen ist in den meisten Fällen günstiger als das Leasing von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, wenn man die Gesamtnutzungskosten berücksichtigt. Die niedrigere Kfz-Steuer in Verbindung mit geringeren Energiekosten und weniger Wartungsaufwand macht das Leasing von Elektrofahrzeugen finanziell attraktiv. Die monatliche Leasingrate ist zwar manchmal etwas höher, doch die Gesamtbetriebskosten fallen oft geringer aus.

Bei einem Vergleich zwischen Elektro- und Kraftstoff-Leasing sind mehrere Kostenfaktoren zu berücksichtigen:

  • Kfz-Steuer: Elektrofahrzeuge zahlen weniger Kfz-Steuer als Diesel- oder Benzinfahrzeuge
  • Kraftstoffkosten: Strom ist pro gefahrenem Kilometer günstiger als Diesel
  • Wartung: Ein Elektroantrieb hat weniger Verschleißteile
  • Versicherung: kann bei Elektrofahrzeugen je nach Versicherer etwas höher ausfallen
  • Anschaffungswert: Elektro-Firmenwagen sind in der Anschaffung teurer, was sich auf die Leasinglaufzeit auswirkt

Ob das Leasen eines Elektroautos unter dem Strich günstiger ist, hängt von der jährlichen Kilometerleistung ab. Bei höheren jährlichen Kilometerleistungen fällt der Vorteil bei den Energie- und Wartungskosten größer aus, wodurch sich die höheren monatlichen Leasingraten schneller amortisieren. Bei einer geringen jährlichen Kilometerleistung ist der Vorteil geringer.

Wer zahlt die Kfz-Steuer bei einem Leasingfahrzeug?

Beim operativen Leasing übernimmt die Leasinggesellschaft die Kfz-Steuer, da das Fahrzeug auf den Namen der Leasinggesellschaft zugelassen ist. Die Kosten werden über die monatliche Leasingrate abgerechnet. Beim Finanzierungsleasing ist das Fahrzeug auf den Namen des Unternehmers zugelassen, der dann selbst für die Zahlung der Kfz-Steuer verantwortlich ist.

Diese Unterscheidung ist für Unternehmer beim Vergleich von Leasingangeboten von Bedeutung. Beim Operating-Leasing wird die Kfz-Steuer nicht als separater Kostenposten ausgewiesen, sondern ist bereits in der monatlichen Rate enthalten. Beim Finanzierungsleasing oder bei einem gewerblichen einen kleinen Lieferwagen kaufen Sie zahlen die Kfz-Steuer direkt an das Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen operativem und finanziellem Leasing bei MRB?

Beim Operating-Leasing ist die Leasinggesellschaft der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs. Sie kümmert sich um die Kfz-Steuer, die Versicherung und oft auch um die Wartung. Sie zahlen einen festen monatlichen Betrag und erleben keine Überraschungen. Beim Finanzierungsleasing sind Sie der wirtschaftliche Eigentümer und tragen selbst die Verantwortung für alle Nebenkosten, einschließlich der Kfz-Steuer. Das bietet mehr Flexibilität, bedeutet aber auch mehr Verwaltungsaufwand.

Wann ist das Leasing eines Elektro-Firmenwagens steuerlich vorteilhaft?

Das Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen ist steuerlich vorteilhaft, wenn Sie als Unternehmer viele Kilometer zurücklegen, ein Operating-Leasing nutzen und die MIA/Vamil-Regelungen in Anspruch nehmen können. Zudem ist der steuerliche Zuschlag für elektrische Lieferwagen in vielen Fällen günstiger als bei fossilen Alternativen, auch wenn der steuerliche Zuschlag für Lieferwagen anders geregelt ist als für Personenkraftwagen.

Es gibt einige konkrete Situationen, in denen das Leasen von Elektrofahrzeugen steuerlich am vorteilhaftesten ist:

  • Sie legen jährlich mehr als 20.000 Kilometer geschäftlich zurück
  • Ihr Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig und kann die Umsatzsteuer auf die Leasingrate abziehen.
  • Sie investieren in ein neues Elektrofahrzeug, das für die MIA- oder Vamil-Förderung in Frage kommt
  • Sie möchten Ihre Energiekosten mithilfe eigener Solarmodule oder einer Ladeinfrastruktur im Griff behalten

Was bedeuten MIA und Vamil bei Elektro-Firmenfahrzeugen?

MIA steht für „Milieu-investeringsaftrek“ (Umweltinvestitionsabzug) und Vamil für „Willekeurige afschrijving milieu-investeringen“ (frei wählbare Abschreibung von Umweltinvestitionen). Beide Regelungen richten sich an Unternehmer, die in umweltfreundliche Betriebsmittel investieren, darunter auch Elektro-Firmenwagen. Mit MIA können Sie einen zusätzlichen Prozentsatz der Investition vom steuerlichen Gewinn abziehen. Vamil bietet die Möglichkeit einer schnelleren Abschreibung, was einen Liquiditätsvorteil mit sich bringt.

Diese Regelungen gelten beim Kauf, aber auch bestimmte Formen des Finanzierungsleasings fallen darunter. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater zu besprechen, um zu ermitteln, welche Konstruktion für Ihre Situation am vorteilhaftesten ist.

Welche Elektro-Firmenfahrzeuge kommen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer in Frage?

Vollelektrische Nutzfahrzeuge, also Fahrzeuge, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden, kommen für die Befreiung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer (MRB) in Betracht. Dies gilt für Lieferwagen, Kleintransporter und schwerere Nutzfahrzeuge, sofern sie vollelektrisch sind. Plug-in-Hybride fallen nicht darunter und unterliegen dem regulären Kfz-Steuersatz.

Konkret handelt es sich um folgende Kategorien von Elektro-Firmenfahrzeugen, die in Frage kommen:

  • Vollelektrische leichte Transporter (bis zu 3.500 kg)
  • Elektrische Firmenbusse und Kleinbusse
  • Elektrische Kühlfahrzeuge und Spezialfahrzeuge
  • Elektrische schwere Nutzfahrzeuge (über 3.500 kg, gesonderte Vorschriften)

Plug-in-Hybrid-Nutzfahrzeuge (PHEV) fallen nicht unter die Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie wird die Kfz-Steuer auf der Grundlage des Eigengewichts und der Kraftstoffart berechnet. Wenn Sie mit einem PHEV überwiegend elektrisch fahren, profitieren Sie zwar von niedrigeren Kraftstoffkosten, jedoch nicht von einer Ermäßigung bei der Kfz-Steuer.

Was ist, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt?

Die Steuerbehörde stützt sich auf den Fahrzeugschein. Ist dort als Kraftstoffart “Elektrizität” angegeben, fällt das Fahrzeug in die Kategorie „vollelektrisch“ und es gilt die Befreiung oder Ermäßigung. Im Zweifelsfall kannst du die RDW-Datenbank konsultieren oder dich an die Steuerbehörde wenden. Wir empfehlen dir, dies immer zu überprüfen, bevor du einen Leasingvertrag unterzeichnest, damit du keine Überraschungen erlebst.

So unterstützen wir Sie beim Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen

Wenn Sie überlegen, auf einen Elektro-Firmenwagen umzusteigen, ganz gleich, ob Sie sich für einen einen kleinen Lieferwagen kaufen, ein Firmenbus Doppelkabine Egal, ob Sie ein Fahrzeug leasen oder komplett elektrisch fahren möchten – wir beraten Sie gerne. Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung im Bereich Nutzfahrzeuge kennen wir den Markt und wissen, welche Fahrzeuge zu Ihrem Einsatzzweck, Ihrem Budget und Ihrer steuerlichen Situation passen.

Konkret bieten wir Folgendes an:

  • A umfangreiches Sortiment an Elektro-Nutzfahrzeugen, bereit zur Besichtigung und Probefahrt
  • Individuelle Beratung zur für Ihre Situation günstigsten Leasingvariante
  • Transparente Informationen über die Kfz-Steuer, den steuerpflichtigen Anteil und verfügbare Fördermittel
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Leasing, Kauf oder eine Kombination aus beidem
  • Betreuung von der Beratung bis zur Lieferung, ohne versteckte Kosten

Möchten Sie wissen, welche konkreten Vorteile Ihnen das Leasing eines Elektro-Firmenwagens bei der Kfz-Steuer bringt? Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam berechnen wir, welche Option für Ihr Unternehmen die sinnvollste ist.

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