Wie viele Kilometer darf man mit einem geleasten Elektro-Firmenwagen fahren?
Das Leasing von Elektro-Firmenwagen wird bei Unternehmern und Fuhrparkmanagern immer beliebter. Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge wirft jedoch spezifische Fragen auf, die bei einem herkömmlichen Leasingvertrag weniger relevant waren. Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: Wie viele Kilometer darf man eigentlich fahren, und welche Konsequenzen hat es, wenn man diese Grenze überschreitet?
In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Kilometerbegrenzungen beim Leasing von Elektro-Firmenwagen. Ganz gleich, ob Sie ein Kleintransporter erwägt, ein Doppelkabinenwagen, oder ein vollelektrisches Fahrzeug für Ihr Unternehmen – die folgenden Informationen helfen Ihnen dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Was ist eine Kilometerbegrenzung beim Leasing von Elektro-Firmenwagen?
Eine Kilometergrenze beim Leasing von Elektro-Firmenwagen ist die maximale Kilometerzahl, die Sie pro Jahr oder während der gesamten Vertragslaufzeit zurücklegen dürfen. Diese Kilometerzahl vereinbaren Sie im Voraus mit der Leasinggesellschaft und bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer monatlichen Leasingrate.
Je mehr Kilometer Sie vereinbaren, desto höher sind die monatlichen Kosten. Das liegt daran, dass eine höhere Kilometerleistung den Restwert des Fahrzeugs am Ende der Leasingdauer mindert. Die Leasinggesellschaft berücksichtigt dieses Risiko im Voraus im Preis. Bei elektrische Nutzfahrzeuge Dies spielt eine zusätzliche Rolle, da die Batteriekapazität und damit der Wert des Fahrzeugs teilweise von der Nutzung abhängen.
Die Kilometerbegrenzung gilt für die gesamte Nutzung des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob Sie geschäftliche oder private Fahrten unternehmen. In einem gewerblichen Leasingvertrag wird in der Regel nur die geschäftliche Nutzung berücksichtigt, dies kann jedoch je nach Vertrag variieren. Lesen Sie Ihren Vertrag daher immer sorgfältig durch, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Wie viele Kilometer pro Jahr sind bei einem Geschäftsleasing üblich?
Beim gewerblichen Leasing eines Elektro-Firmenwagens liegen die am häufigsten gewählten Kilometerbegrenzungen zwischen 10.000 und 30.000 Kilometern pro Jahr. Die am häufigsten gewählte Option sind 20.000 Kilometer pro Jahr, was für viele KMU-Unternehmer und Selbstständige einen realistischen Durchschnittswert für den täglichen Gebrauch darstellt.
Was als „normal“ gilt, hängt stark von der Art des Unternehmens und der Nutzung des Fahrzeugs ab. Ein Kurier oder Bauarbeiter, der täglich lange Strecken zurücklegt, benötigt mehr Kilometer als ein Unternehmer, der das Fahrzeug hauptsächlich im Nahverkehr einsetzt. Beachten Sie bei der Schätzung Ihrer jährlichen Kilometerleistung Folgendes:
- Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Jahr, an denen Sie das Fahrzeug nutzen
- Die durchschnittliche Entfernung pro Fahrt
- Eventuelle saisonale Spitzen, wie beispielsweise Spitzenzeiten in der Logistik oder im Baugewerbe
- Ob Sie das Fahrzeug auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen
Bei Elektro-Firmenwagen wirkt sich zudem das Fahrverhalten auf die tatsächliche Reichweite aus. Bei kaltem Wetter oder intensiver Nutzung der Klimaanlage kann sich die Reichweite verringern, was bedeutet, dass man häufiger aufladen muss, aber nicht unbedingt mehr Kilometer zurücklegt. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer steht in keinem Zusammenhang mit dem Energieverbrauch.
Was passiert, wenn man mehr Kilometer fährt als vereinbart?
Wenn Sie am Ende Ihres Leasingvertrags mehr Kilometer zurückgelegt haben als vertraglich vereinbart, zahlen Sie eine Mehrkilometergebühr. Dieser Betrag pro Kilometer wird im Vertrag im Voraus festgelegt und variiert je nach Fahrzeugtyp und Leasinggesellschaft.
Die Mehrkilometerpauschale soll den Wertverlust des Fahrzeugs ausgleichen, den die Leasinggesellschaft nicht im ursprünglichen Preis einkalkuliert hatte. Bei Elektro-Firmenwagen kann dieser Betrag aufgrund des Einflusses des Fahrverhaltens auf den Zustand der Batterie etwas höher ausfallen als bei herkömmlichen Fahrzeugen.
Was ist, wenn du weniger Kilometer fährst?
Wenn Sie weniger Kilometer als vereinbart fahren, erhalten Sie in manchen Fällen eine Rückerstattung der Minderkilometerpauschale. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Viele Leasinggesellschaften verfolgen eine asymmetrische Politik: Mehrkilometer werden immer abgerechnet, während Minderkilometer nicht immer oder nur teilweise erstattet werden. Prüfen Sie diesen Punkt unbedingt in Ihrem Vertrag.
Wie vermeidet man unangenehme Überraschungen?
Der beste Weg, Kosten für Mehrkilometer zu vermeiden, besteht darin, bei Vertragsabschluss eine realistische Schätzung vorzunehmen. Planen Sie dabei eine kleine Marge über Ihrem erwarteten Verbrauch ein. Es ist günstiger, im Voraus eine etwas höhere Kilometergrenze zu vereinbaren, als nachträglich Gebühren für Mehrkilometer zu zahlen.
Wie wählt man die richtige Kilometerzahl im Leasingvertrag aus?
Die richtige Kilometerzahl ermittelst du, indem du dein bisheriges Fahrverhalten als Ausgangspunkt nimmst und darauf einen Puffer von 10 bis 15 Prozent aufschlägst. Wenn du noch keine Anhaltspunkte hast, ist es hilfreich, deine voraussichtliche tägliche Fahrstrecke mit der Anzahl der Arbeitstage pro Jahr zu multiplizieren.
Ein praktischer Ansatz besteht darin, die folgenden Schritte zu durchlaufen:
- Berechne deine durchschnittliche tägliche Fahrstrecke an Werktagen
- Multiplizieren Sie dies mit der Anzahl der Arbeitstage pro Jahr (durchschnittlich 220 bis 240 Tage)
- Planen Sie einen Puffer für unerwartete Fahrten, Spitzenzeiten oder die private Nutzung ein
- Vergleichen Sie diese Zahl mit den im Vertrag verfügbaren Kilometeroptionen
- Wähle die nächsthöhere Option über deinem berechneten Durchschnittswert
Bei Elektro-Firmenfahrzeugen ist es außerdem ratsam, den Einfluss des Ladeverhaltens auf Ihre Planung zu berücksichtigen. Wenn Sie regelmäßig lange Fahrten unternehmen und unterwegs aufladen müssen, kann sich dies auf die Produktivität auswirken. Ein Fahrzeug mit größerer Reichweite kann dann die bessere Wahl sein, auch wenn sich dies auf die Leasinglaufzeit auswirkt.
Wenn Sie ein Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen haben, lohnt es sich, den gesamten Fuhrpark zu analysieren, anstatt jedes Fahrzeug einzeln zu betrachten. So können Sie manchmal die Kilometer neu verteilen oder Verträge besser aufeinander abstimmen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Operating-Leasing und einem Finanzierungsleasing in Bezug auf die Kilometerleistung?
Beim Operating-Leasing legt die Leasinggesellschaft die Kilometerbegrenzung fest und trägt das Restwertrisiko. Beim Finanzierungsleasing bist du am Ende der Vertragslaufzeit Eigentümer des Fahrzeugs, wodurch die Kilometerbegrenzung weniger streng ist, der Wertverlust jedoch zu deinen Lasten geht.
Operatives Leasing und Kilometerbegrenzungen
Beim Operating-Leasing ist die Kilometergrenze eine feste Vereinbarung. Die monatliche Leasingrate basiert auf dem erwarteten Restwert des Fahrzeugs, und dieser Restwert hängt direkt von der Anzahl der gefahrenen Kilometer ab. Wenn Sie mehr als vereinbart fahren, zahlen Sie Mehrkilometerkosten. Fahren Sie weniger, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung, dies hängt jedoch vom Vertrag ab.
Das Operating-Leasing ist für viele Unternehmer attraktiv, da alle Kosten im Voraus bekannt sind und das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit zurückgegeben wird. Sie gehen kein Risiko hinsichtlich eines enttäuschenden Restwerts ein.
Finanzierungsleasing und Kilometerbegrenzungen
Beim Finanzierungsleasing finanzieren Sie das Fahrzeug und werden am Ende der Laufzeit Eigentümer. Es gibt keine feste Kilometergrenze, die von der Leasinggesellschaft vorgeschrieben wird, aber der Wertverlust durch eine hohe Kilometerleistung geht zu Ihren Lasten. Das bedeutet, dass Sie beim Verkauf oder bei der Inzahlungnahme des Fahrzeugs mit einem geringeren Erlös rechnen müssen, wenn Sie viele Kilometer gefahren sind.
Für Unternehmer, die viel unterwegs sind und das Fahrzeug am Ende entweder behalten oder verkaufen möchten, kann ein Finanzierungsleasing eine interessante Option sein. Die Freiheit bei der Kilometerleistung ist größer, aber auch die finanzielle Verantwortung.
Kann man die Kilometergrenze während der Laufzeit des Leasingvertrags anpassen?
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, die Kilometerbegrenzung während der Laufzeit eines laufenden Leasingvertrags anzupassen. Die meisten Leasinggesellschaften bieten diese Möglichkeit an, allerdings sind damit bestimmte Bedingungen und Kosten verbunden. Eine Anpassung geht fast immer mit einer Neuberechnung der monatlichen Leasingrate einher.
Wenn Sie zur Hälfte der Vertragslaufzeit feststellen, dass Sie dauerhaft mehr oder weniger fahren als erwartet, ist es ratsam, dies rechtzeitig mit Ihrer Leasinggesellschaft zu besprechen. Frühzeitiges Handeln ist kostengünstiger, als bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu warten und dann mit einer hohen Rechnung für Mehrkilometer konfrontiert zu werden.
Beachte bei der Anpassung der Kilometergrenze Folgendes:
- Eine Anpassung ist in der Regel nur nach oben möglich, nicht immer nach unten.
- Die monatliche Rate steigt bei einer höheren Kilometergrenze
- Einige Leasinggesellschaften erheben Verwaltungsgebühren für eine Vertragsänderung.
- Eine Anpassung ist nur dann sinnvoll, wenn die Restlaufzeit noch ausreichend lang ist.
Wenn Sie Flexibilität bei der Kilometerleistung wünschen, ohne das Risiko von Mehrkilometerkosten einzugehen, ist es manchmal sinnvoller, bereits bei Vertragsabschluss ein großzügigeres Limit zu wählen. Dies verschafft Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit mehr Spielraum.
So unterstützen wir Sie beim Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen
Wir bei Van den Hurk Bedrijfswagens wissen, dass die Wahl der richtigen Kilometergrenze und des richtigen Leasingvertrags viele Fragen aufwirft. Wir beraten Sie gerne, ganz gleich, ob Sie einen kleinen Lieferwagen für lokale Fahrten, ein Elektro-Firmenwagen-Leasing für Ihren gesamten Fuhrpark oder einen Doppelkabinenwagen für gemischte Nutzung.
Was wir für Sie tun können:
- Maßgeschneiderte Beratung zur richtigen Kilometerbegrenzung auf der Grundlage Ihres Fahrverhaltens und Ihrer betrieblichen Anforderungen
- Ein breites Angebot an Elektro-Nutzfahrzeugen, von kleinen Lieferwagen bis hin zu größeren Fahrzeugen
- Flexible Leasingoptionen – sowohl operativ als auch finanziell – ganz auf Ihre Situation zugeschnitten
- Persönliche Betreuung von der Beratung bis zur Lieferung, ohne versteckte Kosten
- Mehr als 60 Jahre Erfahrung in der Region Helmond und Nordbrabant
Möchten Sie wissen, welcher Leasingvertrag am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder sehen Sie sich unser Angebot an Aktuelles Angebot auf der Website. Wir helfen dir gerne mit ehrlicher Beratung und einer passenden Lösung weiter.


