Was passiert mit der Batterie bei einem Leasingvertrag für Elektro-Firmenwagen?
Elektrische Firmenfahrzeuge werden im Geschäftskundenbereich immer beliebter. Das ist logisch, denn sie bieten geringere Kraftstoffkosten, weniger Wartungsaufwand und steuerliche Vorteile. Doch sobald man darüber nachdenkt, Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen, tauchen Fragen auf, die bei einem gewöhnlichen Lieferwagen niemals eine Rolle spielen: Was passiert mit der Batterie? Wer kommt für die Kosten auf, wenn sich deren Leistung verschlechtert? Und was steht eigentlich im Kleingedruckten Ihres Leasingvertrags?
In diesem Artikel beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Batterie bei Elektro-Leasingfahrzeugen. Ganz gleich, ob Sie einen kleinen Transporter kaufen oder leasen möchten oder auf der Suche nach einem Firmenbus mit Doppelkabine für Ihr Team sind: Die Batterie ist ein Bauteil, über das Sie sich vor Vertragsunterzeichnung genau informieren sollten.
Was versteht man unter Batterieverschleiß bei einem Elektro-Firmenwagen?
Unter Batterieverluste versteht man den allmählichen Verlust der Ladekapazität der Batterie in einem Elektro-Nutzfahrzeug. Eine neue Batterie lässt sich bis zu 100% ihrer theoretischen Kapazität aufladen. Im Laufe der Zeit und durch den Gebrauch nimmt diese maximale Kapazität ab, sodass Sie mit einer voll aufgeladenen Batterie weniger Kilometer zurücklegen können als beim Kauf oder zu Beginn des Leasingvertrags.
Dieser Vorgang ist bei allen Lithium-Ionen-Akkus, auch bei denen in Elektro-Lieferwagen, normal und unvermeidbar. Das Tempo der Leistungsminderung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Die Anzahl der Ladezyklen, die die Batterie durchlaufen hat
- Wie oft Sie mit einem Schnellladegerät (Gleichstromladung) schnell laden
- Der durchschnittliche Ladezustand; regelmäßiges Aufladen auf 100% beschleunigt den Verschleiß
- Extreme Temperaturen: Sowohl Hitze als auch Frost schaden der Batterie
- Der Fahrstil: aggressives Beschleunigen und starkes Bremsen ohne regeneratives Bremsen
In der Praxis bedeutet dies, dass die Batterie eines Elektro-Firmenwagens nach drei bis fünf Jahren Nutzung möglicherweise nur noch 80 bis 90 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität erreicht. Das klingt nach einem großen Verlust, aber bei den meisten Geschäftsfahrten merkt man davon im Alltag kaum etwas. Erst bei längeren Strecken oder intensiver Nutzung macht sich der Unterschied bemerkbar.
Wie schnell nutzt sich die Batterie eines Elektro-Leasingfahrzeugs ab?
Die Batterie eines Elektro-Leasingfahrzeugs verliert bei normaler geschäftlicher Nutzung im Durchschnitt zwei bis drei Prozent ihrer Kapazität pro Jahr. Nach einer üblichen Leasingdauer von drei bis vier Jahren verfügt die Batterie somit immer noch über eine solide Kapazität von etwa 88 bis 94 Prozent. Ein schnellerer Verschleiß tritt bei intensiver Nutzung, häufigem Schnellladen oder extremen Bedingungen auf.
Im geschäftlichen Gebrauch gibt es einige Situationen, die den Verschleiß beschleunigen können:
- Viele Kilometer pro Jahr: Ein Kurier, der täglich 300 Kilometer fährt, verbraucht mehr Ladezyklen als ein Mechaniker, der täglich 80 Kilometer zurücklegt.
- Regelmäßiges Schnellladen: Schnellladegeräte sind unterwegs praktisch, doch das Gleichstrom-Schnellladen belastet die Batteriezellen stärker als das langsame Laden über eine Wallbox oder eine Ladestation.
- Der Akku ist entweder immer voll oder immer leer: Akkus halten länger, wenn man sie auf einen Ladezustand zwischen 20 und 80 Prozent auflädt. Regelmäßiges Aufladen auf 100% oder das fast vollständige Entladen beschleunigt den Leistungsabfall.
Was können Sie selbst tun, um den Verschleiß zu verringern?
Als Fahrer oder Fuhrparkmanager können Sie aktiv zu einer längeren Batterielebensdauer beitragen. Stellen Sie die Ladeobergrenze für den täglichen Gebrauch auf 80 Prozent ein und reservieren Sie das Aufladen auf 100% für Fahrten, bei denen Sie die zusätzliche Reichweite benötigen. Verwenden Sie Schnellladegeräte nur, wenn es wirklich notwendig ist, und laden Sie vorzugsweise zu Hause oder im Büro an einer normalen Ladestation. Viele moderne Elektro-Lieferwagen verfügen über Einstellungen im Bordcomputer oder in der dazugehörigen App, mit denen Sie dies ganz einfach regeln können.
Wer ist während der Leasingdauer für die Batterie verantwortlich?
Während der Leasingdauer ist die Leasinggesellschaft der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs und damit auch der Batterie. Der Leasingnehmer – das sind Sie als Unternehmen oder Unternehmer – ist für die ordnungsgemäße Nutzung und die normale Wartung verantwortlich. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vernachlässigung gehen zu Ihren Lasten; normaler Verschleiß durch den Gebrauch geht zu Lasten der Leasinggesellschaft oder fällt unter die Herstellergarantie.
In der Praxis hängt dies vom jeweiligen Leasingvertrag ab. Beim operativen Leasing sind die meisten Risiken abgedeckt, einschließlich der normalen Batterieverluste. Beim Finanzierungsleasing tragen Sie selbst ein höheres Risiko, ähnlich wie beim Eigentum an einem Fahrzeug. Daher ist es wichtig, beim Abschluss eines Leasingvertrags für einen Elektro-Firmenwagen genau zu prüfen, was in den Vertragsbedingungen zu folgenden Punkten steht:
- Die Abgrenzung zwischen ‘normalem Verschleiß’ und ‘Schaden’
- Wer kommt für die Reparatur oder den Austausch der Batterie auf?
- Ob eine Mindestkapazitätsgarantie vorgesehen ist
- Wie ist das Verfahren, wenn die Batterie während der Leasingdauer ausfällt?
Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer beraten, bevor Sie unterschreiben. Ein Vertrag, in dem die Verantwortung für die Batterie unklar ist, kann bei der Rückgabe zu unangenehmen Überraschungen führen.
Was deckt die Batteriegarantie bei Elektro-Firmenwagen ab?
Die Batteriegarantie für Elektro-Nutzfahrzeuge deckt in der Regel den Fall ab, dass die Batteriekapazität innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter einen festgelegten Prozentsatz fällt, häufig 70 oder 75 Prozent der ursprünglichen Kapazität. Die meisten Hersteller bieten eine Garantiezeit von acht Jahren oder eine bestimmte Kilometerzahl an, je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht wird.
Was genau die Garantie abdeckt, hängt von der jeweiligen Marke und dem jeweiligen Modell ab. Generell gilt:
- Leistungsverlust aufgrund defekter Zellen oder Herstellungsfehler fällt unter die Garantie
- Normale Abnutzung durch den Gebrauch ist von der Garantie ausgeschlossen, es sei denn, sie überschreitet den Schwellenwert.
- Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, wie z. B. Überlastung oder Einwirkung extremer Bedingungen, entstehen, fallen in der Regel nicht unter die Garantie.
- Einige Hersteller bieten für gewerbliche Nutzer oder Flottenkunden umfassendere Garantien an
Inwiefern unterscheidet sich die Zuckergarantie je nach Marke?
Marken wie Volkswagen, Mercedes-Benz, Ford und Renault haben jeweils ihre eigenen Garantiebedingungen für Elektro-Lieferwagen. Volkswagen bietet beispielsweise für den ID. Buzz Cargo acht Jahre oder 160.000 Kilometer Garantie auf die Batterie bei einer Mindestkapazität von 70 Prozent. Renault wendet für den Master E-Tech ähnliche Bedingungen an. Achten Sie bei der Auswahl eines Elektro-Firmenwagen Beachten Sie stets die spezifischen Garantiebedingungen des jeweiligen Modells, da diese erheblich voneinander abweichen können.
Welche Kosten fallen an, wenn die Batterie bei der Rückgabe beschädigt ist?
Wenn Sie bei der Rückgabe eines Elektro-Leasingfahrzeugs Schäden an der Batterie verursacht haben, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, können erhebliche Kosten entstehen. Der Austausch der Batterie bei Elektro-Lieferwagen kostet je nach Marke und Modell mehrere tausend Euro. Leasinggesellschaften führen bei der Rückgabe eine Schadensprüfung durch, bei der die Batteriekapazität überprüft wird.
Was gilt bei der Rückgabe als Schaden? Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab, aber häufig treten folgende Situationen auf:
- Mechanische Beschädigung des Batteriegehäuses, beispielsweise durch einen Zusammenstoß oder einen Stoß von unten
- Nachweisbarer Missbrauch, wie z. B. das Umgehen der Ladesicherung oder die Verwendung nicht zugelassener Ladegeräte
- Kapazitätsverlust, der deutlich über die vertraglich festgelegte Norm hinausgeht
Wie lassen sich unerwartete Kosten bei der Rückgabe vermeiden?
Der beste Schutz ist ein klarer Vertrag mit einer festgelegten Definition des normalen Verschleißes. Bitten Sie bei Abschluss des Leasingvertrags um eine schriftliche Festhaltung des Ausgangszustands der Batterie, einschließlich einer Kapazitätsmessung. So haben Sie bei der Rückgabe einen Referenzwert. Einige Leasinggesellschaften bieten zusätzlich zum Vertrag auch eine Batterieversicherung an, die Ihnen zusätzliche Sicherheit bietet, falls doch einmal etwas schiefgeht.
Ist das Leasing eines Elektro-Firmenwagens sinnvoll, wenn man viel fährt?
Das Leasing eines Elektro-Firmenwagens ist eine kluge Entscheidung, wenn Sie viel fahren – vorausgesetzt, Ihre Fahrstrecken sind vorhersehbar und Sie haben Zugang zur Ladeinfrastruktur. Bei einer hohen jährlichen Kilometerleistung profitieren Sie maximal von den geringeren Kraftstoffkosten und dem geringeren Wartungsaufwand eines elektrischen Antriebsstrangs. Allerdings ist es ratsam, den Verschleiß der Batterie und das Ladeverhalten bei intensiver Nutzung gut zu überwachen.
Für Unternehmer, die täglich viele Kilometer zurücklegen, wie Kurierfahrer, Servicetechniker oder Fahrdienste im Gesundheitswesen, lohnt sich die Rechnung oft. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Geringere Energiekosten pro Kilometer im Vergleich zu Diesel oder Benzin
- Geringerer Wartungsaufwand: keine Ölwechsel und geringerer Bremsverschleiß durch regeneratives Bremsen
- Steuervorteile beim elektrischen Fahren im Geschäftskundenbereich
- Niedrigere Umweltabgaben und Zugang zu emissionsfreien Zonen in Städten
Andererseits gibt es auch einige Punkte, die Vielfahrer beachten sollten. Die Batterie nutzt sich bei vielen Ladezyklen schneller ab, und wenn Sie täglich auf Schnellladegeräte angewiesen sind, wirkt sich das langfristig auf den Zustand der Batterie aus. Überlegen Sie auch, ob die Reichweite des gewählten Modells zu Ihrer längsten täglichen Strecke passt – nicht zur durchschnittlichen Fahrt. Ein kleiner Elektro-Lieferwagen ist ideal für den innerstädtischen Verteilerverkehr, während ein Doppelkabinenwagen stellt an den Aktionsradius eines Teams von Fachleuten andere Anforderungen.
Welcher Typ von Elektro-Nutzfahrzeug eignet sich für den intensiven Einsatz?
Wenn Sie viel fahren, benötigen Sie ein Modell mit einer größeren Batteriekapazität und einer effizienten Ladestrategie. Denken Sie dabei an Modelle mit einer Batterie von 75 kWh oder mehr, Unterstützung für Schnellladen mit höherer Leistung und einer Reichweite, die zu Ihrem Einsatzgebiet passt. Besprechen Sie Ihre jährliche Kilometerleistung immer im Voraus mit der Leasinggesellschaft, damit der Vertrag auf Ihre Nutzung abgestimmt ist und Sie bei der Rückgabe keine Überraschungen erleben.
So unterstützen wir Sie beim Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen
Die Entscheidung für einen Elektro-Firmenwagen geht über den Vergleich von Reichweite und Ladezeit hinaus. Die Batterie, die Garantiebedingungen und die Verpflichtungen im Leasingvertrag verdienen ebenso viel Aufmerksamkeit. Wir unterstützen Sie dabei – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Übergabe des Fahrzeugs, das wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
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