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Ist die private Nutzung bei einem Leasingvertrag für Elektro-Firmenwagen erlaubt?

Immer mehr Unternehmer entscheiden sich für einen Elektro-Firmenwagen im Leasing. Das ist verständlich: niedrige steuerliche Zurechnung, geringere Kraftstoffkosten und ein nachhaltiges Image für Ihr Unternehmen. Sobald man dieses Auto jedoch auch außerhalb der Arbeitszeit nutzt, stellt sich schnell die Frage: Ist das eigentlich erlaubt, und welche Konsequenzen hat das? Die private Nutzung eines geleasten Elektro-Firmenwagens ist ein Thema, bei dem sowohl in steuerlicher als auch in vertraglicher Hinsicht viel Verwirrung herrscht.

In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zum privaten Gebrauch eines geleasten Elektro-Firmenwagens. Von den steuerlichen Vorschriften über die Inhalte Ihres Leasingvertrags bis hin zur korrekten Erfassung Ihrer Kilometer: So wissen Sie genau, woran Sie sind.

Darf man mit einem geleasten Elektro-Firmenwagen privat fahren?

Ja, die private Nutzung eines geleasten Elektro-Firmenwagens ist in den meisten Fällen zulässig, hat jedoch steuerliche und vertragliche Konsequenzen. Ob dies tatsächlich zulässig ist, hängt davon ab, was in Ihrem Leasingvertrag steht und auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Ist das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen und nutzen Sie es auch privat, müssen Sie einen Pauschalbetrag zahlen.

In den Niederlanden gilt grundsätzlich, dass ein Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie dies nicht tun. Diesen Nachweis erbringen Sie durch das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuchs. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug für weniger als 500 Kilometer pro Jahr privat nutzen, rechnet das Finanzamt automatisch einen steuerpflichtigen Zuschlag zu Ihrem Einkommen hinzu.

Für elektrische Nutzfahrzeuge Es gelten dieselben Grundregeln wie für andere Firmenwagen, allerdings weichen die Sätze für die steuerliche Anrechnung ab. Dadurch unterscheidet sich die private Nutzung eines Elektro-Leasingfahrzeugs finanziell von der eines herkömmlichen Kraftstofffahrzeugs. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die private Nutzung bei einem Elektro-Leasingvertrag?

Bei privater Nutzung eines geleasten Elektro-Firmenwagens zahlst du einen Zusatzsteuerbetrag auf den Katalogwert des Fahrzeugs. Für vollelektrische Fahrzeuge gilt ein ermäßigter Zusatzsteuersatz von 16% auf die ersten 30.000 Euro des Katalogwerts und von 22% auf den darüber hinausgehenden Betrag. Dieser Prozentsatz wird jährlich von der Regierung festgelegt und kann sich ändern.

Wie funktioniert die Pauschalbemessung in der Praxis?

Der Zuschlag ist ein Betrag, der zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird. Auf diesen Betrag zahlen Sie Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, je nach Ihrer Rechtsform. Angenommen, Sie fahren einen Elektro-Firmenwagen mit einem Listenwert von 45.000 Euro. Dann berechnest du den Zuschlag wie folgt: 16% auf 30.000 Euro ergibt 4.800 Euro, plus 22% auf die verbleibenden 15.000 Euro ergibt 3.300 Euro. Der gesamte steuerpflichtige Zuschlag beträgt dann 8.100 Euro pro Jahr.

Der Vorteil eines Elektroautos gegenüber einem Benzin- oder Dieselauto liegt auf der Hand: Für einen herkömmlichen Firmenwagen gilt ein steuerpflichtiger Zuschlag von 22% auf den gesamten Katalogwert. Die niedrigere steuerliche Zurechnung für Elektrofahrzeuge macht die private Nutzung steuerlich attraktiver. Dennoch lohnt es sich immer, die genauen Kosten gemeinsam mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater durchzurechnen.

Was ist, wenn du das Auto auch geschäftlich nutzt?

Der Zuschlag gilt unabhängig davon, in welchem Umfang Sie das Auto geschäftlich nutzen. Sobald Sie mehr als 500 Kilometer pro Jahr privat fahren, wird der volle Zuschlag angewendet. Es gibt keine Staffelung auf der Grundlage des Prozentsatzes der privaten Nutzung. Das bedeutet, dass es sich finanziell lohnen kann, das Auto ausschließlich geschäftlich zu nutzen und ein separates Privatfahrzeug zu fahren – je nach Ihrer persönlichen Situation.

Was steht in einem Leasingvertrag zum privaten Gebrauch?

In einem Leasingvertrag ist in der Regel ausdrücklich festgelegt, ob die private Nutzung zulässig ist und unter welchen Bedingungen. Die meisten Operating-Leasingverträge erlauben die private Nutzung, sehen dafür jedoch einen höheren Kilometertarif oder eine höhere monatliche Leasingrate vor. Einige Verträge beschränken die private Nutzung auf die Niederlande oder die Benelux-Länder, während andere auch Fahrten ins Ausland zulassen.

Achten Sie beim Durchlesen Ihres Leasingvertrags auf folgende Punkte:

  • Kilometerbegrenzung: Wie viele Kilometer pro Jahr sind inbegriffen und was kostet ein zusätzlicher Kilometer?
  • Geografische Einschränkungen: Darf man mit dem Auto ins Ausland fahren und wenn ja, bis wohin?
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall: Gilt bei Schäden während der privaten Nutzung eine andere Selbstbeteiligung?
  • Verbot der privaten Nutzung: In einigen gewerblichen Leasingverträgen ist die private Nutzung ausdrücklich untersagt, beispielsweise bei bestimmten steuerlichen Konstruktionen.
  • Beschränkungen für Geschäftsführer: Darf dein Partner oder ein Familienmitglied auch Auto fahren?

Bei Finanzierungsleasing oder Mietkauf gelten andere Regeln als beim operativen Leasing. In diesem Fall sind Sie selbst für Versicherung und Wartung verantwortlich und legen die Nutzungsbedingungen weitgehend selbst fest. Prüfen Sie stets Ihren eigenen Vertrag und wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Leasinggesellschaft oder Ihren Berater.

Inwiefern unterscheidet sich die private Nutzung bei einem Elektro- und einem herkömmlichen Firmenwagen?

Der größte Unterschied zwischen der privaten Nutzung eines Elektro-Firmenwagens und eines herkömmlichen Firmenwagens liegt in der steuerlichen Zurechnung und den Nutzungskosten. Ein Elektro-Firmenwagen unterliegt einem niedrigeren Steuersatz, wodurch die private Nutzung steuerlich vorteilhafter ist. Zudem sind die Kosten pro Kilometer aufgrund der im Vergleich zu Kraftstoff günstigeren Strompreise niedriger.

Steuerliche Unterschiede

Wie bereits beschrieben, gilt für einen Elektro-Firmenwagen ein niedrigerer Zuschlagssatz als für ein Benzin- oder Dieselauto. Für herkömmliche Fahrzeuge gilt ein Zusatzsteuersatz von 22% auf den gesamten Katalogwert. Je nach Ihrem Steuerklasse und dem Wert des Fahrzeugs kann der Unterschied auf Jahresbasis Hunderte bis Tausende Euro betragen.

Praktische Unterschiede

Die private Nutzung eines Elektro-Firmenwagens bringt auch praktische Überlegungen mit sich. Denken Sie beispielsweise an das Aufladen des Autos: Das Aufladen zu Hause ist günstiger als an öffentlichen Ladestationen, erfordert jedoch eine Ladestation. Wer übernimmt die Installationskosten und die Stromkosten zu Hause? In vielen Leasingverträgen für Elektrofahrzeuge sind Vereinbarungen zu Ladekartengebühren oder Lösungen für das Laden zu Hause enthalten.

Zudem hat ein Elektro-Firmenwagen in der Regel eine geringere Reichweite als ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Bei privaten Fahrten über längere Strecken, beispielsweise im Urlaub, sollte man dies berücksichtigen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Leasingvertrag das Schnellladen an Urlaubszielen abdeckt oder erstattet.

Wie erfasst man Privatkilometer bei einem Leasingfahrzeug korrekt?

Um private Kilometer korrekt zu erfassen, müssen Sie ein vollständiges und lückenloses Fahrtenbuch führen. Darin notieren Sie für jede Fahrt das Datum, die Startadresse, die Zieladresse, den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt sowie den Zweck der Fahrt (geschäftlich oder privat). Das Finanzamt stellt bestimmte Anforderungen an diese Aufzeichnungen, wenn Sie nachweisen möchten, dass Sie weniger als 500 Kilometer pro Jahr privat fahren.

Was muss in einem Fahrtenbuch stehen?

Ein genehmigtes Fahrtenbuch enthält mindestens folgende Angaben:

  1. Das Datum der Fahrt
  2. Der Ausgangspunkt und das Ziel
  3. Der Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
  4. Art der Fahrt: geschäftlich oder privat
  5. Bei Geschäftsfahrten: der Name des Kunden oder der Zweck des Besuchs

Sie können diese Aufzeichnungen in einem Notizbuch, einer Tabellenkalkulation oder mithilfe einer App führen. Es gibt verschiedene Apps, die die Fahrtenerfassung per GPS automatisieren. Das Finanzamt akzeptiert digitale Aufzeichnungen, sofern diese vollständig und überprüfbar sind.

Was passiert, wenn Sie keine Fahrtenbuchführung betreiben?

Ohne Fahrtenbuch geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass Sie das Auto auch privat nutzen. In diesem Fall wird der Zuschlag erhoben, unabhängig davon, ob Sie das Auto tatsächlich privat genutzt haben. Das Führen eines Fahrtenbuchs ist also nur dann verpflichtend, wenn Sie den Zuschlag vermeiden möchten. Wenn Sie das Auto auch privat nutzen und den Pauschalzuschlag akzeptieren, benötigen Sie kein Fahrtenbuch.

Wann ist ein auf den Firmennamen zugelassener Elektro-Firmenwagen sinnvoll?

Ein auf den Firmennamen zugelassener Elektro-Firmenwagen ist eine kluge Entscheidung, wenn Sie das Fahrzeug hauptsächlich geschäftlich nutzen, wenn Sie von der niedrigen steuerlichen Zurechnung für die private Nutzung profitieren können oder wenn Sie als Unternehmer die Mehrwertsteuer und die Kosten absetzen möchten. Die Kombination aus steuerlichen Vorteilen und geringeren Betriebskosten macht ihn für viele Unternehmer zu einer attraktiven Wahl.

Es ist ratsam, einen Elektro-Firmenwagen auf den Namen des Unternehmens zuzulassen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie legen jährlich mehr als 15.000 bis 20.000 Kilometer geschäftlich zurück
  • Sie möchten die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis oder die Leasingraten abziehen
  • Sie möchten von dem niedrigeren steuerpflichtigen Zuschlag für Elektrofahrzeuge profitieren
  • Ihr Unternehmen benötigt einen repräsentativen und nachhaltigen Fuhrpark
  • Sie möchten die Wartungs- und Versicherungskosten als Betriebskosten verbuchen

Andererseits kann es weniger vorteilhaft sein, wenn Sie das Auto fast ausschließlich privat nutzen. In diesem Fall zahlen Sie eine Pauschalsteuer, ohne nennenswerten geschäftlichen Nutzen aus dem Fahrzeug zu ziehen. Der Kauf oder das Leasing eines Privatwagens ist dann oft günstiger. Lassen Sie sich immer von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten, der Ihre spezifische Situation kennt, denn die optimale Wahl ist von Unternehmer zu Unternehmer unterschiedlich.

So unterstützen wir Sie beim Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen

Wir bei Van den Hurk Nutzfahrzeuge wissen, dass die Entscheidung für einen elektrischen Nutzfahrzeug-Leasingvertrag mehr beinhaltet als nur die Auswahl eines Fahrzeugs. Steuerliche Vorschriften, Vertragsbedingungen und die richtige Nutzung erfordern eine wohlüberlegte Entscheidung. Wir unterstützen Sie dabei, vom ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Übergabe.

Hier ist, was wir für Sie tun können:

  • Breites Angebot: Wir verfügen über einen großen Bestand an Elektro-Nutzfahrzeugen, darunter Modelle, die sich als kleine Transporter oder als Firmenbus eignen, mit Doppelkabine.
  • Persönliche Beratung: Wir beraten Sie gerne dabei, welche Leasingform am besten zu Ihrem Nutzungsbedarf und Ihrer steuerlichen Situation passt.
  • Flexible Leasingoptionen: Ganz gleich, ob Sie ein operatives oder ein finanzielles Leasing in Anspruch nehmen möchten – wir finden eine Lösung, die Ihren Wünschen entspricht.
  • Mehr als 60 Jahre Erfahrung: Dank unserer Kenntnisse des Geschäftskundenmarktes in Nordbrabant können Sie schnell die richtige Entscheidung treffen.
  • Aktien-Alarm: Ist dein idealer Elektro-Firmenwagen noch nicht dabei? Wir geben dir Bescheid, sobald das passende Fahrzeug eintrifft.

Möchten Sie wissen, welcher Elektro-Firmenwagen am besten zu Ihrem Unternehmen passt und welche Leasingmöglichkeiten es gibt – mit oder ohne private Nutzung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder sehen Sie sich unser Angebot an aktuelles Angebot auf der Website. Wir beraten dich gerne.

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