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Wie läuft die Schadensabwicklung bei einem Leasingvertrag für Elektro-Firmenwagen ab?

Das Leasen von Elektro-Firmenwagen wird bei Unternehmern und Fuhrparkmanagern immer beliebter. Doch sobald ein Schaden entsteht, tauchen schnell Fragen auf: Wer bezahlt was, wie lauten die Regeln bezüglich der Batterie und wie lassen sich Streitigkeiten bei der Rückgabe vermeiden? Dieser Artikel gibt Ihnen klare, praktische Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Schadenabwicklung beim Leasing von Elektro-Firmenwagen.

Ob Sie eine Kleintransporter zumindest eine schwerere Doppelkabinenwagen, die Regelungen im Zusammenhang mit Schäden sind für viele Unternehmer unklar. Im Folgenden fassen wir alles zusammen, damit du weißt, woran du bist.

Wie läuft die Schadensabwicklung bei einem Leasing-Firmenwagen ab?

Bei einem Leasing-Firmenwagen melden Sie einen Schaden immer zuerst bei der Leasinggesellschaft, nicht direkt bei einer Werkstatt Ihrer Wahl. Die Leasinggesellschaft verfügt in der Regel über ein eigenes Schadensverfahren mit festen Reparaturpartnern. Als Leasingnehmer sind Sie dafür verantwortlich, Schäden rechtzeitig zu melden und das vereinbarte Verfahren einzuhalten.

In der Praxis läuft es wie folgt ab: Du meldest den Schaden telefonisch oder über eine App bei der Leasinggesellschaft. Diese verweist dich an eine zugelassene Reparaturwerkstatt oder veranlasst eine Begutachtung vor Ort. Die Kosten werden über die im Leasingvertrag enthaltene Versicherung abgerechnet, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden, für den Sie selbst haftbar sind.

Was steht im Leasingvertrag zum Thema Schäden?

In jedem Leasingvertrag ist ein Schadensprotokoll festgelegt. Dieses Protokoll legt fest, wie Sie einen Schaden melden, welche Schritte Sie befolgen müssen und welche finanziellen Folgen sich daraus ergeben. Achten Sie beim Abschluss eines Leasingvertrags stets auf die Selbstbeteiligung im Schadensfall, da diese je nach Anbieter und Fahrzeugtyp stark variiert.

Einige Leasinggesellschaften arbeiten mit einem festen Eigenanteil pro Schadensfall; andere berechnen einen Prozentsatz der Reparaturkosten. Lies diesen Abschnitt des Vertrags sorgfältig durch, bevor du unterschreibst, damit du keine Überraschungen erlebst.

Was unterscheidet die Schadenabwicklung bei elektrischen Firmenfahrzeugen?

Schadensabwicklung bei einem Elektro-Firmenwagen ist komplexer als bei einem herkömmlichen Transporter, da Elektrofahrzeuge spezielle Komponenten enthalten, die besondere Kenntnisse und Ausrüstung erfordern. Dazu gehören beispielsweise die Hochspannungsbatterie, der Elektromotor und das Ladesystem. Nicht jede Karosseriewerkstatt ist hierfür zertifiziert.

Bei einem Zusammenstoß oder einer Beschädigung an der Unterseite eines Elektro-Nutzfahrzeugs besteht immer die Gefahr einer Beschädigung des Akkupakets, selbst wenn die Außenseite unbeschädigt aussieht. Leasinggesellschaften, die Elektrofahrzeuge in ihrer Flotte haben, arbeiten daher vorzugsweise mit zertifizierten EV-Karosseriewerkstätten zusammen, die über die richtige Sicherheitsausrüstung und Diagnosegeräte verfügen.

Höhere Reparaturkosten bei Elektrofahrzeugen

Die Reparaturkosten für Elektro-Firmenwagen liegen im Durchschnitt höher als bei vergleichbaren Diesel- oder Benzinfahrzeugen. Dies liegt an den höheren Ersatzteilpreisen, dem erforderlichen Fachwissen und der Tatsache, dass die Batterie eine kostspielige Komponente ist. Dies wirkt sich auch auf die Versicherungsprämie und die Selbstbeteiligung in Ihrem Leasingvertrag aus.

Wenn Sie einen Elektro-Firmenwagen leasen, sollten Sie sich bei der Leasinggesellschaft erkundigen, welche Werkstätten für die Reparatur von Elektrofahrzeugen von ihr beauftragt werden und ob diese in Ihrer Region verfügbar sind. So vermeiden Sie lange Wartezeiten, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich für Ihr Unternehmen benötigen.

Welche Schäden sind im Leasingvertrag abgedeckt und welche nicht?

Schäden, die unter die Vollkaskoversicherung in Ihrem Leasingvertrag fallen, werden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet. Dazu gehören Zusammenstöße, Unfälle, Diebstahl und Glasschäden. Schäden, die auf Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und gehen zu Ihren Lasten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Schäden, die in der Regel gedeckt sind bzw. nicht gedeckt sind:

  • Versichert sind: Unfallschäden, Vandalismus, Sturm- und Hagelschäden, Glasschäden, Diebstahl des Fahrzeugs
  • Nicht abgedeckt: Schäden durch Fahren unter Alkoholeinfluss, vorsätzliche Beschädigung, Schäden durch falsche Beladung, Verschleiß durch normalen Gebrauch
  • Je nach Vertrag: Reifenschäden, Schäden durch das Befahren ungeeigneter Untergründe, Schäden an Ladekabeln

Achten Sie bei Elektro-Firmenfahrzeugen besonders auf die Vereinbarungen bezüglich Ladegeräten und Ladekabeln. Schäden am Ladekabel oder am Ladeanschluss fallen nicht immer automatisch unter den Standardversicherungsschutz. Prüfen Sie dies vorab in Ihrem Leasingvertrag.

Was gilt bei Schäden durch Dritte?

Wenn ein Dritter einen Schaden an Ihrem geleasten Firmenwagen verursacht, erfolgt die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Melden Sie den Schaden immer bei Ihrer Leasinggesellschaft, auch wenn die Gegenpartei haftbar ist. Diese begleitet Sie durch den Prozess und sorgt dafür, dass die Reparatur schnell und ordnungsgemäß erfolgt.

Was passiert mit der Batterie, wenn ein Elektro-Nutzfahrzeug beschädigt wird?

Bei einem Schaden an einem Elektro-Nutzfahrzeug wird immer zuerst die Batterie überprüft, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Eine beschädigte Batterie kann eine Brandgefahr darstellen und ist von außen nicht immer erkennbar. Ein zertifizierter EV-Techniker führt eine Diagnoseprüfung durch, um den Zustand des Batteriepakets zu beurteilen.

Sollte sich herausstellen, dass die Batterie beschädigt ist, gibt es drei mögliche Lösungen: die Reparatur einzelner Zellen (nur bei bestimmten Batterietypen möglich), den Austausch eines Batteriemoduls oder den vollständigen Austausch des Batteriepakets. Ein vollständiger Batteriewechsel ist kostspielig und hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtschadenssumme.

Wer übernimmt die Kosten für den Batteriewechsel?

Wenn der Batterieschaden auf eine versicherte Schadensursache zurückzuführen ist, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten. Ist der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden, beispielsweise durch das Fahren mit einer vollständig entladenen Batterie über einen längeren Zeitraum oder die Verwendung nicht zugelassener Ladegeräte, kann die Leasinggesellschaft die Kosten auf Sie abwälzen.

In manchen Leasingverträgen ist auch eine gesonderte Klausel zur Batteriealterung enthalten. Dabei handelt es sich um den allmählichen Rückgang der Batteriekapazität durch normalen Gebrauch, der keinen Schaden im herkömmlichen Sinne darstellt. Die Alterung fällt in der Regel nicht unter den Schadensschutz, kann jedoch den Restwert des Fahrzeugs bei Rückgabe beeinflussen.

Welche Versicherung benötigst du beim Leasing von Elektro-Firmenwagen?

Beim Leasing von Elektro-Firmenwagen benötigen Sie mindestens eine Vollkaskoversicherung (auch als „Kasko“ bezeichnet). Eine reine Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, da der Wert eines Elektrofahrzeugs und die Reparaturkosten zu hoch sind, um sie selbst zu tragen. Die meisten Leasinggesellschaften schreiben eine Vollkaskoversicherung standardmäßig im Vertrag vor.

Neben der Standard-Vollkaskoversicherung gibt es zusätzliche Versicherungsleistungen, die für Elektro-Firmenfahrzeuge relevant sind:

  • Versicherung für Ladestationen: deckt Schäden an der Ladestation und am Ladekabel ab, sowohl vor Ort als auch unterwegs
  • Pannenhilfeversicherung mit Fachwissen zu Elektrofahrzeugen: Stellen Sie sicher, dass der Pannendienst Erfahrung mit Elektrofahrzeugen hat, einschließlich eines Abschleppdienstes zu einer für Elektrofahrzeuge zertifizierten Werkstatt.
  • Ersatzverkehr: Bei Elektrofahrzeugen kann die Reparaturzeit länger sein, daher ist ein Ersatzwagen besonders wichtig für Unternehmer, die täglich mit dem Auto unterwegs sind.
  • Insassenversicherung: relevant bei Firmenbussen mit Doppelkabine, in denen mehrere Mitarbeiter mitfahren

Fragen Sie beim Abschluss eines Leasingvertrags immer nach, ob die Versicherung speziell auf Elektrofahrzeuge zugeschnitten ist. Nicht alle Standardversicherungen decken EV-spezifische Schadensfälle ausreichend ab.

Wie lassen sich Diskussionen über Schäden bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs vermeiden?

Sie vermeiden Streitigkeiten bei der Rückgabe eines Leasing-Firmenwagens, indem Sie Schäden stets sofort melden, eine Schadenshistorie führen und das Fahrzeug bei der Rückgabe mit dem im Übergabeprotokoll festgehaltenen Ausgangszustand vergleichen lassen. Dokumentieren Sie jeden Schaden mit Fotos und bewahren Sie die gesamte Korrespondenz mit der Leasinggesellschaft auf.

Praktische Maßnahmen zur Konfliktvermeidung:

  1. Erstellen Sie bei der Übergabe eine vollständige Fotodokumentation des Fahrzeugs, einschließlich aller vorhandenen kleinen Beschädigungen.
  2. Melden Sie jeden Schaden, egal wie geringfügig er auch sein mag, unverzüglich bei der Leasinggesellschaft und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  3. Lassen Sie Reparaturen stets von den von der Leasinggesellschaft benannten Werkstätten durchführen.
  4. Bitten Sie bei der Rückgabe um eine gemeinsame Begutachtung, bei der sowohl Sie als auch ein Vertreter der Leasinggesellschaft anwesend sind.
  5. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Schadensabwicklung mindestens ein Jahr nach der Rückgabe auf.

Was ist normaler Verschleiß und was ist ein Schaden?

Dies ist ein häufiger Streitpunkt bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Zu den normalen Abnutzungserscheinungen zählen kleine Kratzer durch den täglichen Gebrauch, leichte Verfärbungen der Polster und ein den zurückgelegten Kilometern entsprechender Reifenverschleiß. Beulen, tiefe Kratzer, beschädigte Stoßstangen oder kaputte Außenspiegel fallen nicht darunter und gelten als Schäden.

Bei Elektro-Firmenfahrzeugen spielt auch der Zustand der Ladeöffnung eine Rolle. Beschädigungen am Ladeanschluss oder an der Klappe der Ladeöffnung werden bei der Rückgabe überprüft. Achte darauf, diese Teile während der Leasingdauer regelmäßig zu überprüfen und zu schützen.

So unterstützen wir Sie beim Leasing von Elektro-Firmenfahrzeugen

Als Spezialist für Nutzfahrzeuge mit über 60 Jahren Erfahrung in der Region Helmond und Nordbrabant helfen wir Ihnen gerne dabei, die richtige Leasinglösung für ein Elektro-Nutzfahrzeug zu finden. Ganz gleich, ob Sie einen kleinen Transporter für den täglichen Gebrauch oder einen Firmenbus mit Doppelkabine für Ihr Team suchen – wir beraten Sie gerne zu den praktischen Aspekten des Leasings, einschließlich Schadensabwicklung und Versicherungen.

Hier ist, was wir für Sie tun können:

  • Persönliche Beratung zu Leasingverträgen und den dazugehörigen Schadensprotokollen
  • Eine breite Angebot an Elektro-Firmenfahrzeugen, abgestimmt auf Ihre Geschäftstätigkeiten
  • Eine verständliche Erläuterung der Inhalte eines Leasingvertrags, einschließlich der Kleingedruckten zu Schäden und zur Batteriegarantie
  • Flexible Leasing- und Kaufoptionen für Selbstständige, KMU und Fuhrparkbetreiber

Möchten Sie wissen, welche Leasingoption für einen Elektro-Firmenwagen am besten zu Ihrer Situation passt? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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