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Wie funktioniert der Vorsteuerabzug für elektrische Firmenwagen?

Vorsteuerabzug bei elektrische Nutzfahrzeuge funktioniert genauso wie bei regulären Firmenwagen: Sie können die gezahlte Mehrwertsteuer in voller Höhe zurückfordern, wenn Sie das Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen. Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Bedingungen, aber Sie profitieren von zusätzlichen Steuervorteilen wie einem niedrigeren zusätzlichen Steuersatz und keiner BPM-Abgabe. Das macht elektrische Firmenwagen finanziell attraktiver denn je.

Was ist der Vorsteuerabzug und wie funktioniert er bei elektrischen Firmenwagen?

Der Vorsteuerabzug bedeutet, dass Sie als Unternehmer die Mehrwertsteuer, die Sie für geschäftliche Einkäufe zahlen, von den Steuerbehörden zurückfordern können. Bei elektrischen Firmenwagen können Sie die volle Mehrwertsteuer zurückerhalten, sofern Sie das Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen und mehrwertsteuerpflichtig sind.

Der Unterschied zu regulären Firmenwagen liegt nicht im Mehrwertsteuerabzug selbst, sondern in den zusätzlichen Vorteilen. Für elektrische Nutzfahrzeuge gelten seit Januar 2025 mit der Einführung der BPM für Dieselfahrzeuge noch günstigere steuerliche Rahmenbedingungen. Das macht das elektrische Fahren finanziell attraktiver.

Für Unternehmer bedeutet dies konkret, dass Sie für einen elektrischen Firmenwagen im Wert von 30.000 € einschließlich Mehrwertsteuer rund 5.289 € an Mehrwertsteuer zurückfordern können. Dieser Abzug gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing, wobei die Bedingungen für die einzelnen Finanzierungsformen unterschiedlich sein können.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Firmenwagen für den Vorsteuerabzug erfüllen?

Ihr elektrischer Firmenwagen muss ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, damit Sie die volle Mehrwertsteuer zurückfordern können. Im Falle einer gemischten Nutzung (geschäftlich und privat) können Sie nur den geschäftlichen Anteil abziehen. Das Fahrzeug muss auf den Namen Ihres Unternehmens oder auf Ihren Namen als Unternehmer zugelassen sein.

Darüber hinaus müssen Sie mehrwertsteuerpflichtig sein und das Fahrzeug muss der Definition eines Nutzfahrzeugs entsprechen. Das bedeutet in der Regel ein zulässiges Höchstgewicht von 3.500 kg und eine Ausstattung, die für den Transport von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen geeignet ist.

Außerdem ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Sie benötigen eine gültige Rechnung, in der die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist, und Sie müssen nachweisen können, dass das Fahrzeug tatsächlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Ein Fahrtenbuch kann dabei helfen, insbesondere bei gemischter Nutzung.

Wie viel Mehrwertsteuer können Sie für einen elektrischen Firmenwagen zurückfordern?

Sie können 21% MwSt. auf den Kaufpreis Ihres elektrischen Firmenwagens zurückfordern, sofern er ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Für ein Fahrzeug im Wert von 40.000 € einschließlich Mehrwertsteuer bedeutet dies eine Erstattung von 6.942 €. Derselbe Prozentsatz gilt für gebrauchte elektrische Firmenwagen, sofern der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist.

Ein praktisches Rechenbeispiel: Wenn Sie einen neuen Elektrotransporter für 35.000 € inklusive Mehrwertsteuer kaufen, zahlen Sie tatsächlich 28.926 € ohne Mehrwertsteuer plus 6.074 € Mehrwertsteuer. Diese 6.074 € können Sie in voller Höhe vom Finanzamt zurückfordern.

Bei einem Kauf aus zweiter Hand ist die Situation anders. Wenn Sie von einer Privatperson kaufen, ist keine Mehrwertsteuer im Preis enthalten und Sie können nichts zurückfordern. Wenn Sie von einem Händler kaufen, der für die Mehrwertsteuer registriert ist, können Sie die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis zurückfordern. Achten Sie genau auf die Rechnung und darauf, ob die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist.

Was sind die Unterschiede zwischen Leasing und Kauf für den Vorsteuerabzug?

Beim Finanzierungsleasing können Sie die Mehrwertsteuer auf die monatlichen Raten zurückfordern, während Sie beim Kauf die gesamte Mehrwertsteuer auf einen Schlag zurückerhalten. Beim Finanzierungsleasing verteilen sich die Mehrwertsteuervorteile also über die Vertragslaufzeit, was für Ihren Cashflow von Vorteil sein kann.

Beim Direktkauf erhalten Sie im ersten Quartal nach dem Kauf eine hohe Mehrwertsteuererstattung. Dies wirkt sich positiv auf Ihre Liquidität aus, aber Sie benötigen den vollen Kaufbetrag. Beim Leasing zahlen Sie monatlich und erhalten ebenfalls eine monatliche Mehrwertsteuererstattung über Ihre Mehrwertsteuererklärung.

Das Operating-Leasing funktioniert anders: Hier ist die Mehrwertsteuer in den monatlichen Kosten enthalten und Sie können sie einfach als Betriebsausgabe absetzen. Sie sind dann nicht Eigentümer des Fahrzeugs, haben aber Gewissheit über die monatlichen Kosten, einschließlich Wartung und Versicherung.

Wie Van den Hurk bei elektrischen Nutzfahrzeugen hilft

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess des Vorsteuerabzugs bei elektrische Nutzfahrzeuge. Unsere mehr als 60-jährige Erfahrung in der Nutzfahrzeugbranche hilft Ihnen, die richtige Wahl für Ihre spezifische Situation zu treffen.

Unsere konkrete Unterstützung umfasst:

  • Persönliche Beratung zum Vorsteuerabzug und zu den steuerlichen Vorteilen von elektrischen Firmenwagen
  • Erläuterung der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und ihrer Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer
  • Unterstützung bei der Erstellung der richtigen Unterlagen für die Steuerbehörden
  • Transparente Preise und klare Rechnungen mit korrekter Mehrwertsteuerübersicht
  • Leitfaden für den Übergang vom Diesel- zum Elektroantrieb

Mit unserem großen Bestand an elektrischen Nutzfahrzeugen und flexiblen Leasingoptionen finden Sie immer eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Budget passt. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zum Vorsteuerabzug und zur besten Finanzierungsoption für Ihren elektrischen Firmenwagen.

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