Was sind die steuerlichen Vorteile von elektrischen Firmenwagen?
Elektrische Nutzfahrzeuge bieten erhebliche Steuervorteile für Unternehmer. Sie profitieren von einem zusätzlichen Steuersatz von 0%, vollem Mehrwertsteuerabzug, günstigen Abschreibungsmöglichkeiten und verschiedenen Subventionen. Diese Vorteile machen das elektrische Fahren finanziell attraktiver als herkömmliche Kraftstofffahrzeuge, insbesondere seit der Einführung der BPM-Abgabe auf Dieselfahrzeuge im Jahr 2025.
Was genau bedeutet der Zusatz 0% für elektrische Firmenwagen?
Die 0% Zusatz bedeutet, dass Sie als Unternehmer keine Steuern auf die private Nutzung Ihres elektrischen Firmenwagens zahlen müssen. Normalerweise zahlen Sie zusätzliche Steuern auf 22% des Katalogwerts eines Firmenwagens, aber für Elektrofahrzeuge gilt dieser Satz von 0%.
Diese Regelung gilt für vollelektrische Firmenwagen bis zu einem Listenwert von 50.000 Euro. Für teurere Elektrofahrzeuge zahlen Sie einen zusätzlichen steuerpflichtigen Vorteil für den über 50.000 Euro hinausgehenden Betrag. Hybridfahrzeuge fallen nicht unter diese Regelung und unterliegen einem zusätzlichen Steuersatz von 22%.
Der Satz 0% gilt, wenn Sie den Firmenwagen auch privat nutzen. Wenn Sie den Wagen ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen, spielt der zusätzliche steuerpflichtige Vorteil ohnehin keine Rolle. Die günstige Regelung gilt bis 2025, danach wird der Satz schrittweise auf 16% im Jahr 2026 angehoben.
Welche Mehrwertsteuervorteile haben Sie beim Kauf eines elektrischen Firmenwagens?
Mit elektrischen Nutzfahrzeugen können Sie die die volle Mehrwertsteuer zurückerhalten, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Dies gilt für 100% der Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug auch privat nutzen. Für herkömmliche Benzin- oder Diesel-Firmenwagen können Sie nur 50% MwSt. zurückfordern.
Dieser Vorteil gilt auch für die Mehrwertsteuer auf Reparaturen, Wartung und Zubehör Ihres elektrischen Dienstwagens. Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer bedeutet dies eine Ersparnis von rund 5.200 Euro an Mehrwertsteuer, die Sie vollständig zurückfordern können.
Das gleiche Prinzip gilt für das Leasing: Sie können die volle Mehrwertsteuer auf die Leasingraten zurückfordern. Das macht das Leasing von Elektro-Firmenwagen besonders attraktiv, da Sie durch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer jeden Monat von niedrigeren Nettokosten profitieren.
Wie funktioniert die steuerliche Abschreibung von elektrischen Nutzfahrzeugen?
Elektrische Nutzfahrzeuge können vollständig als Betriebskosten abzuschreiben, unabhängig von der privaten Nutzung. Für herkömmliche Nutzfahrzeuge gilt bei privater Nutzung eine Abschreibungsbeschränkung von bis zu 50%, die bei Elektrofahrzeugen aufgehoben wird.
Darüber hinaus können Sie den Investitionsabzug in Anspruch nehmen. Für elektrische Nutzfahrzeuge gilt häufig ein erhöhter Satz von 36% anstelle der üblichen 28%. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich zur normalen Abschreibung weitere 36% des Kaufpreises im Jahr der Anschaffung absetzen können.
Die Abschreibungsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre, Sie können sich aber auch für eine beschleunigte Abschreibung entscheiden. Dies gibt Ihnen die Flexibilität, die Steuervorteile je nach Ihren Betriebsergebnissen und Ihrer steuerlichen Situation optimal zu nutzen.
Welche Subventionen und Anreize gibt es für elektrische Nutzfahrzeuge?
Für elektrische Nutzfahrzeuge sind mehrere Subventionen und Anreize verfügbar. Die SEEH-Förderung (Zero Emission Commercial Vehicles Subsidy Scheme) bietet bis zu 5.000 EUR für neue elektrische Nutzfahrzeuge, je nach Fahrzeugtyp und Kaufpreis.
Provinzen und Gemeinden bieten oft zusätzliche Anreize. Dazu gehören kostenloses Parken, Zugang zu Umweltzentren und Umweltzonen und manchmal auch lokale Subventionen. Diese Vorteile sind von Region zu Region unterschiedlich, können aber die Gesamtbetriebskosten erheblich senken.
Ab 2025 wird es außerdem eine BPM-Abgabe auf neue Diesel- und Benzin-Firmenwagen geben, wodurch elektrische Alternativen relativ günstiger werden. Diese Maßnahme macht den Umstieg auf elektrisches Fahren für Unternehmen finanziell noch attraktiver.
Wie Van den Hurk bei elektrischen Nutzfahrzeugen hilft
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- Transparente Preise ohne versteckte Kosten
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Egal, ob Sie sich für Kauf oder Leasing entscheiden, wir sorgen dafür, dass Sie alle Steuervorteile nutzen und den richtigen Elektro-Firmenwagen für Ihr Unternehmen finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen.


